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Steuerersparnis mit der Säule 3a (3. Säule)

Jeder in die Säule 3a einbezahlte Franken wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen: Je nach Kanton und Einkommen gibt Ihnen der Staat jedes Jahr rund 10 bis 40 % der Einzahlung zurück (bei tiefen Einkommen in Zug oder Schwyz noch weniger). Schätzen Sie Ihre Ersparnis, entdecken Sie die Höchstbeträge 2026 und die neuen Einkaufsregeln.

Dieser Rechner ist auf Deutsch verfügbar; die vollständige App ist zurzeit auf Französisch.

Jährliches BruttoeinkommenCHF/ Jahr
Ihre Situation
Jährliche 3a-EinzahlungCHF

Unverbindliche Schätzung (Tarife 2026, Bundes- + Kantons- + Gemeindesteuer am Kantonshauptort, alleinstehende Person ohne Kinder, konfessionslos, übliche Abzüge). Ihre Gemeinde und Ihre familiäre Situation verändern den effektiven Satz; massgebend ist Ihre Steuerveranlagung.

Weniger Steuern, jedes Jahr
CHF 1'963
≈ 27,0 % der Einzahlung
für CHF 7'258 in die Säule 3a einbezahlt (Wallis)
Effektive Kosten der Einzahlung
CHF 5'295
Kumulierte Ersparnis über 10 Jahre
CHF 19'630
In 10 Jahren aufgebautes 3a-Kapital ohne Rendite
CHF 72'580

Beim Bezug wird das Kapital separat zu einem reduzierten Satz besteuert; die Rechnung geht weiterhin klar auf.

Die Säule 3a in meinen Plan aufnehmen →

Die 26 Kantone im Vergleich (Ihr Einkommen, Einzahlung von CHF 7'258)

Geschätzte Ersparnis mit Ihren Einstellungen, alleinstehende Person am Kantonshauptort, vom grosszügigsten bis zum am wenigsten grosszügigen Kanton. Klicken Sie auf einen Kanton, um ihn auszuwählen.

Kanton
Ersparnis in %
Weniger Steuern / Jahr

Höchstbeträge 2026 und die Neuerung: Einkäufe

Im Jahr 2026 beträgt die maximale Einzahlung CHF 7'258 für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, und 20 % des Nettoerwerbseinkommens (höchstens CHF 36'288) für Erwerbstätige ohne zweite Säule. Der Höchstbetrag gilt pro Person über alle 3a-Konten hinweg und setzt ein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Einzahlung voraus.

Grosse Neuerung seit 2025: Beitragslücken können nachgeholt werden. Der erste Einkauf ist im Jahr 2026 möglich (für die Lücke 2025), höchstens CHF 7'258 pro Jahr, zusätzlich zum vollständig einbezahlten ordentlichen Beitrag, und ebenfalls voll abzugsfähig: bis zu CHF 14'516 Abzug im Jahr 2026 für alle, die 2025 verpasst haben. Jahre vor 2025 können nicht nachgeholt werden.

Die Ersparnis ist kein Geschenk ohne Gegenleistung: Beim Bezug (bei der Pensionierung oder für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum) wird das Kapital separat zu einem reduzierten Satz besteuert. Unser Rechner Vorbezug oder Verpfändung schätzt diese Austrittssteuer pro Kanton: Die Rechnung geht weiterhin klar auf, denn die Differenz zwischen Ihrem Grenzsteuersatz bei der Einzahlung (rund 10 bis 40 %) und dem Satz beim Bezug (oft 2 bis 10 %) ist die eigentliche Steuerrendite der Säule 3a.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?+

Mit Pensionskasse (Angestellte und Selbständige, die der zweiten Säule angeschlossen sind): höchstens CHF 7'258 für das Steuerjahr 2026. Ohne zweite Säule: 20 % des Nettoerwerbseinkommens, begrenzt auf CHF 36'288. Der Höchstbetrag gilt pro Person über alle 3a-Konten hinweg, und im Jahr der Einzahlung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erforderlich.

Wie viel Steuern spart eine 3a-Einzahlung?+

Die Einzahlung wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen: Die Ersparnis entspricht ungefähr Ihrem Grenzsteuersatz. Je nach Kanton und Einkommen reicht sie von unter 10 % (Zug oder Schwyz bei tiefen Einkommen) bis über 40 % des einbezahlten Betrags. Bei einer vollen Einzahlung von CHF 7'258 sind das oft zwischen 1'500 und 2'800 Franken weniger Steuern, jedes Jahr. Unser Rechner schätzt dies für alle 26 Kantone (Kantonshauptort, alleinstehende Person, unverbindliche Schätzung).

Können Jahre ohne Einzahlung nachgeholt werden?+

Ja, das ist die grosse Neuerung: Seit 2025 können Beitragslücken durch Einkäufe geschlossen werden, und der erste mögliche Einkauf findet 2026 statt (für die Lücke 2025). Wichtigste Bedingungen: Zuerst muss der volle ordentliche Jahresbeitrag einbezahlt sein, ein AHV-Einkommen im Jahr der Lücke und im Jahr des Einkaufs, höchstens CHF 7'258 Einkauf pro Jahr, innerhalb eines Fensters von zehn Jahren. Jahre vor 2025 können nicht nachgeholt werden, und der Einkauf ist ausgeschlossen, sobald eine Altersleistung der Säule 3a bezogen wurde. Der Einkauf ist zusätzlich zum ordentlichen Beitrag abzugsfähig.

Ist das 3a-Geld bis zur Pensionierung blockiert?+

Grundsätzlich ja, der Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich. Die wichtigsten vorzeitigen Bezüge: der Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum (wie bei der zweiten Säule), die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, der Einkauf in die Pensionskasse, die endgültige Ausreise aus der Schweiz oder der Bezug einer ganzen IV-Rente. Beim Bezug wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert: Unser Rechner Vorbezug oder Verpfändung schätzt diese Steuer pro Kanton.

Gilt diese Berechnung für meine genaue Situation?+

Es ist eine unverbindliche Schätzung: Sie geht von einer alleinstehenden Person ohne Kinder aus, besteuert am Kantonshauptort, mit den üblichen Abzügen. Ihre Gemeinde, Ihr Zivilstand, Ihre Kinder und Ihre Konfession verändern den effektiven Satz. Die Grössenordnung bleibt zuverlässig, um zu entscheiden, ob sich die Einzahlung lohnt; massgebend ist Ihre Steuerveranlagung.

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